Die Schule für Pflegeberufe des ELW bietet sowohl eine einjährige Ausbildung in der Altenpflegehilfe als auch eine dreijährige Ausbildung in der Altenpflege an.
Zugangsvoraussetzung zum Altenpflegehelfer/zur Altenpflegehelferin (einjährige Ausbildung)
Zugangsvoraussetzungen zum Altenpflegehelfer/zur Altenpflegehelferin (zweijährige Ausbildung)
mit integriertem Deutsch-Integrationskurs für Auszubildende mit Migrationshintergrund
Zugangsvoraussetzung Altenpflege (dreijährige Ausbildung)
Während der dreijährigen Ausbildung sind 2.100 Stunden für den theoretischen Unterricht vorgesehen, 2.500 für den praktischen Teil. In der einjährigen Ausbildung der Altenpflegehilfe entfallen jeweils 750-800 Stunden auf die Theorie und die Praxis.
In der Berufsfachschule lernen Sie die Pflege alter Menschen, ihre Planung, Dokumentation und Evaluierung:
Außerdem werden Deutsch sowie Lebens- und Glaubensfragen gelehrt.
Die praktische Ausbildung absolvieren Sie in einer stationären Pflegeinrichtung oder bei einem ambulanten Pflegedienst. Vor Ort werden Sie von qualifizierten Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern betreut. Während der Praxisblöcke besuchen unsere Lehrkräfte alle Auszubildenden und bewerten die zuvor gestellten Praxisaufgaben.
Die Vergütung richtet sich nach den Regelungen der praktischen Ausbildungsstellen. In den Altenpflegeeinrichtungen von leben&wohnen wird nach TVÖD vergütet.
Als Weiterbildungen bietet die Schule für Pflegeberufe des ELW jährliche Kurse für die Praxisanleitung von Auszubildenden und für die Tätigkeit als Wohnbereichsleitung an.
Die Schule für Pflegeberufe des ELW ist als Weiterbildungsstätte für Altenpfleger/innen und Gesundheits- und Krankenpfleger/innen nach § 26 Landespflegegesetz auf der Grundlage der Verordnung des Sozialministerium Baden-Württemberg über die Weiterbildung in den Pflegeberufen staatlich anerkannt. (GBI.2001 S.70)