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Besuchsregelungen für unsere Pflegeeinrichtungen

Schutzmaßnahmen wegen der Corona-Pandemie

Da die Infektionslage derzeit stabil ist, entfallen 2023 in unseren Einrichtungen zu folgenden Terminen Corona-Schutzmaßnahmen:

  • Ab 1. März ist es nicht mehr zwingend notwendig, beim Besuch unserer Pflegeeinrichtungen ein negatives Testergebnis vorzulegen. Dennoch begrüßen wir es sehr, wenn sich die Besucher*nnen nach wie vor testen.
     
  • Eine FFP-2-Maske ist in unseren Einrichtungen noch bis 7. April anzulegen und während des gesamten Besuchs zu tragen. Sollte eine Person vom Tragen einer FFP-2-Maske medizinisch befreit sein, sind mit der Einrichtungsleitung/dem Sozialdienst Sonderregelungen zu besprechen und zu organisieren. Ab 7. April entfällt die Maskenpflicht.
     

Folgende ELW-Besuchsregelungen gelten nach wie vor:

  • Besucher*innen und Gäst*innen dürfen nicht mit dem Coronavirus infiziert sein.
     
  • Besucher*innen und Gäst*innen sollten nicht an typischen Krankheitssymptome leiden (wie Erkältungssymptomen, Fieber, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Husten etc.).
     
  • Besucher*innen und Gäst*innen sollten keinen direkten Kontakt zu einer infizierten Person gehabt haben.
     
  • Über die Zeit des Besuches ist zu allen Personen in der Einrichtung ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.
     
  • Mit Betreten der Einrichtung sind im Eingangsbereich die Hände zu desinfizieren.

Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie auf der zum Thema Corona erstellten Website der Landeshauptstadt Stuttgart und auf der Website des Robert Koch Institutes.

Stand: 08.12.2022

 

Stuttgart