Da die Infektionslage derzeit stabil ist, entfallen 2023 in unseren Einrichtungen zu folgenden Terminen Corona-Schutzmaßnahmen:
- Ab 1. März ist es nicht mehr zwingend notwendig, beim Besuch unserer Pflegeeinrichtungen ein negatives Testergebnis vorzulegen. Dennoch begrüßen wir es sehr, wenn sich die Besucher*nnen nach wie vor testen.
- Eine FFP-2-Maske ist in unseren Einrichtungen noch bis 7. April anzulegen und während des gesamten Besuchs zu tragen. Sollte eine Person vom Tragen einer FFP-2-Maske medizinisch befreit sein, sind mit der Einrichtungsleitung/dem Sozialdienst Sonderregelungen zu besprechen und zu organisieren. Ab 7. April entfällt die Maskenpflicht.
Folgende ELW-Besuchsregelungen gelten nach wie vor:
- Besucher*innen und Gäst*innen dürfen nicht mit dem Coronavirus infiziert sein.
- Besucher*innen und Gäst*innen sollten nicht an typischen Krankheitssymptome leiden (wie Erkältungssymptomen, Fieber, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Husten etc.).
- Besucher*innen und Gäst*innen sollten keinen direkten Kontakt zu einer infizierten Person gehabt haben.
- Über die Zeit des Besuches ist zu allen Personen in der Einrichtung ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten.
- Mit Betreten der Einrichtung sind im Eingangsbereich die Hände zu desinfizieren.