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Klassische Ausbildungsangebote in der Altenpflege

Die Schule für Pflegeberufe des ELW bietet sowohl eine einjährige Ausbildung in der Altenpflegehilfe als auch eine dreijährige Ausbildung in der Altenpflege an.

 Zugangsvoraussetzung zum Altenpflegehelfer/zur Altenpflegehelferin (einjährige Ausbildung)

  • Hauptschulabschluss bzw. Anerkennung des ausländischen Bildungsabschlusses auf einen deutschen Hauptschulabschluss

Zugangsvoraussetzungen zum Altenpflegehelfer/zur Altenpflegehelferin (zweijährige Ausbildung)

mit integriertem Deutsch-Integrationskurs für Auszubildende mit Migrationshintergrund

  • Hauptschulabschluss bzw. Anerkennung des ausländischen Bildungsabschlusses auf einen deutschen Hauptschulabschluss
  • Für geflüchtete Menschen ist kein Nachweis von ausländischen Bildungsabschlüssen notwendig.

Zugangsvoraussetzung Altenpflege (dreijährige Ausbildung)

  • Realschulabschluss oder ein höherwertiger Bildungsabschluss
  • Hauptschulabschluss und Ausbildung zur Altenpflegehelferin/zum Altenpflegehelfer
  • Hauptschulabschluss und Ausbildung zur Krankenpflegehelferin/zum Krankenpflegehelfer
  • Hauptschulabschluss und eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung

 

Ablauf der Ausbildung

Während der dreijährigen Ausbildung sind 2.100 Stunden für den theoretischen Unterricht vorgesehen, 2.500 für den praktischen Teil. In der einjährigen Ausbildung der Altenpflegehilfe entfallen jeweils 750-800 Stunden auf die Theorie und die Praxis.

In der Berufsfachschule lernen Sie die Pflege alter Menschen, ihre Planung, Dokumentation und Evaluierung:

  • alte Menschen personen- und situationsbezogen zu pflegen
  • bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitzuwirken
  • institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen
  • ein berufliches Selbstverständnis zu entwickeln

Außerdem werden Deutsch sowie Lebens- und Glaubensfragen gelehrt.

Die praktische Ausbildung absolvieren Sie in einer stationären Pflegeinrichtung oder bei einem ambulanten Pflegedienst. Vor Ort werden Sie von qualifizierten Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern betreut. Während der Praxisblöcke besuchen unsere Lehrkräfte alle Auszubildenden und bewerten die zuvor gestellten Praxisaufgaben.

Die Vergütung richtet sich nach den Regelungen der praktischen Ausbildungsstellen. In den Altenpflegeeinrichtungen von leben&wohnen wird nach TVÖD vergütet.

 

Ausbildung zu Wohnbereichsleitungen und Praxisanleitungen

Als Weiterbildungen bietet die Schule für Pflegeberufe des ELW jährliche Kurse für die Praxisanleitung von Auszubildenden und für die Tätigkeit als  Wohnbereichsleitung an.

Die Schule für Pflegeberufe des ELW ist als Weiterbildungsstätte für Altenpfleger/innen und Gesundheits- und Krankenpfleger/innen nach § 26 Landespflegegesetz auf der Grundlage der Verordnung des Sozialministerium Baden-Württemberg über die Weiterbildung in den Pflegeberufen staatlich anerkannt. (GBI.2001 S.70)

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