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Kurzzeitpflege: Entlastung für pflegende Angehörige

Sie pflegen einen Menschen, würden aber gerne mal in den Urlaub fahren, einfach mal verschnaufen, um neue Kraft zu schöpfen oder suchen eine Anschlussversorgung für eine gewisse Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder sonstige Krisensituationen, in der vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder ausreichend ist?

Dann kommen Sie zu uns, wir helfen Ihnen!

Bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr können pflegebedürftige Menschen mit finanzieller Unterstützung durch die Pflegekassen in der Kurzzeitpflege aufgenommen werden, um beispielsweise pflegende Angehörige zu entlasten. Das kann am Stück sein oder verteilt auf mehrere Abschnitte. Ihrer Angehörigen bzw. Ihrem Angehörigen wird dann alles zuteil, was wir auch unseren dauerhaften Bewohnerinnen und Bewohnern anbieten: all die Fürsorge und Pflege, aber auch das aktivierende Programm und die Förderung noch vorhandener Fähigkeiten.

Hierbei wird bei den Kurzzeitpflegeangeboten in solitäre und eingestreute Kurzzeitpflege unterschieden.

Bei den Plätzen der solitären Kurzzeitpflege handelt es sich um langfristig reservierbare Plätze, welche das gesamte Jahr über ausschließlich für Kurzzeitpflegen vorgehalten werden und bereits mehrere Monate im Voraus verbindlich gebucht werden können. Diese Form der Kurzzeitpflege eignet sich beispielsweise ideal für einen geplanten Urlaub, in welchem Sie Ihre Angehörige bzw. Ihren Angehörigen bei uns kompetent versorgt wissen.

Bei den Plätzen der eingestreuten Kurzzeitpflege handelt es sich um kurzfristig belegbare Plätze. Hierbei können freigewordene Pflegeplätze mit einem bestimmten Kontingent als Kurzzeitpflegeplätze belegt werden. Da diese Plätze in der Regel sehr kurzfristig frei werden und im Anschluss zeitnah wiederbelegt werden, eignet sich diese Form der Kurzzeitpflege beispielsweise dann, wenn eine kurzfristige Entlassung Ihrer Angehörigen bzw. Ihres Angehörigen aus dem Krankenhaus ansteht und die Versorgung zu Hause noch nicht sichergestellt werden kann.

Und wenn sich Ihre Angehörige bzw. Ihr Angehöriger bei uns wohlfühlt – vielleicht können sich dann alle Beteiligten auch eine dauerhafte Unterbringung bei uns vorstellen? Probieren Sie es doch einfach mal aus!

In folgenden Einrichtungen werden Plätze in der eingestreuten Kurzzeitpflege angeboten:

In folgenden Einrichtungen werden Plätze in der solitären Kurzzeitpflege angeboten:

Stuttgart